Wer momentan in Frankreich sexuell belästigt wird, hat jetzt keine rechtlichen Mittel mehr, dies so anzuzeigen:
Das französische Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel, Verfassungsrat) hat am Freitag das 1992 erlassene Gesetz gegen sexuelle Belästigung als verfassungswidrig aufgehoben. Als Begründung für die Entscheidung, die von französischen Frauenrechtsgruppen teils heftig kritisiert wurde, nannten die neun RichterInnen („neun Weisen“, darunter zwei Frauen) die Unschärfe des Gesetzestextes.
Zwar will Hollande nun so schnell wie möglich eine neue, verbesserte Gesetzeslage schaffen, doch bis dahin wären die Täter_innen straffrei.
Die Aufhebung bedeutet, dass alle nach dem Gesetz anhängigen Verfahren eingestellt werden müssen und nicht vor Erlass neuer Rechtsvorschriften fortgesetzt werden können. Die neue Nationalversammlung, die die Gesetzestexte ausarbeitet, wird erst im Juni gewählt. Es wird mit Monaten ohne entsprechendes Gesetz gerechnet.
Das so geschaffene rechtliche Vakuum bringt die Feministinnen im Land auf die Barrikaden. Vor dem Verfassungsgericht fanden sich nach einem Aufruf am Samstag spontan rund 200 DemonstrantInnen ein. „Die Botschaft der Straffreiheit für Belästiger ist abstoßend“, formulierten sie in einem Statement. Von einer „skandalösen“ Entscheidung und einem „historischen Rückschritt“ für die Frauenrechte war die Rede. Kritisiert wurde vor allem, dass die Opfer von der Justiz allein gelassen würden.













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