Sag nur ja wenn du Jungfrau bist

In der Türkei klagte ein Mann weil seine Frau angeblich keine Jungfrau mehr war, das oberste Berufsgericht gab ihm Recht. Patriarchat in Reinform!


5 Antworten auf “Sag nur ja wenn du Jungfrau bist”


  1. 1 Mausflaus 09. November 2009 um 21:19 Uhr

    vielleicht hätte im umgekehrten fall das gericht ja auch so entschieden? den jungfrauenscheiß gibts ja auch für männer.

  2. 2 leonie 09. November 2009 um 23:56 Uhr

    die verlinkten Artikel zu lesen hilft manchmal unglaublich viel um Verständnisfragen vorzubeugen..

    In dem vorliegenden Fall habe die Frau mit einem medizinischen Gutachten nachgewiesen, dass sie sehr wohl – anders als von ihrem Mann behauptet – noch Jungfrau war. Für eine Mehrheit von fünf zu drei Richtern wog dies laut dem Zeitungsbericht aber weniger schwer als die von dem Mann vorgebrachten Argumente. (APA)

  3. 3 TaP 10. November 2009 um 13:57 Uhr

    Wie schon in einem der gestrigen Kommentare bei der Original-Meldung bemerkt wurde, ist das aber nicht besonders plausibel. Denn gleichzeitig heißt es in der Meldung: „Der Fall geht jetzt zurück an ein untergeordnetes Gericht, das den Antrag des Mannes abgewiesen hatte.“

    Die Rückverweisung an die untere Instanz hat LOGISCH eigentlich nur Sinn, wenn das Obergericht den Sachverhalt noch nicht für hinreichend aufgeklärt hält. Ansonsten könnte das Obergericht ja selbst abschließend entscheiden.
    Aber mir ist nicht bekannt, welche Regelung das türkische Prozeßrecht für diese Konstellation tatsächlich getroffen hat. --

    Im übrigen scheint mir der zitierte Satz aus der Ausgangsmeldung nicht den geringsten Rückschluß auf die von Mausflau ausgeworfene Frage zu erlauben. ---

    Juristishc wichtig ist schließlich auch noch dieser Satz aus der Ausgangsmeldung: „Die Richter stützten ihre Entscheidung auf das türkische Zivilrecht, das die Aufhebung einer Ehe für jene Fälle vorsieht, in denen ein/e Partner/in den/die andere/n in einem wichtigen Punkt täuscht.“
    Danach ist nicht eine Nicht-Jungfräulichkeit als solches der Eheauflösungsgrund, sondern die eine vorherige Falschangabe.
    Das steht allerdings im Widerspruch zu dem unmittelbar nachfolgendem Satz der Ausgangsmeldung: „Laut ‚Vatan‘ ist das Berufungsurteil nicht nur wegen seiner Betonung der Jungfräulichkeit als Bedingung für eine Ehe bemerkenswert.“ und der Artikelüberschrift „Jungfräulichkeit als Voraussetzung der Ehe“.
    DIESE Formulierungen erwecken den Eindruck, Nicht-Jungfrauen könnten in der Türkei ganz generell nicht wirksam heiraten. Das scheint aber, nach dem Satz zur ‚Täuschung‘ zu urteilen, unzutreffend.

  4. 4 n.n. 10. November 2009 um 14:41 Uhr

    „vielleicht hätte im umgekehrten fall das gericht ja auch so entschieden? den jungfrauenscheiß gibts ja auch für männer.“

    Er hat aber nur bei Frauen einen Wert (wobei sich diese Aussage aus der deutschen Rechtstradition ableitet, und nicht aus der türkischen).

  5. 5 lateex 19. November 2009 um 17:32 Uhr

    Die da unten sich sowieso viel reiner patriarchal als wie wir! Ein Horror!

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