Elternzeit diskriminiert Frauen

Die Arbeitgeber haben Recht behalten. Als CDU-Familienminister Heiner Geißler in den Achtzigern die Mütter mit einem neu konzipierten Erziehungsurlaub mit Jobgarantie beglückte, schüttelten die Herren vom Arbeitgeberverband die grauen Häupter: Niemand werde junge Frauen einstellen, die für Jahre ins heimische Kinderzimmer verschwänden. Geißler aber wollte Anerkennung für die Erziehungsleistung der Mütter (und auch möglicher Väter). Unter seinen Nachfolgerinnen wurde der Erziehungsurlaub sukzessive bis auf drei Jahre verlängert.

Jetzt bestätigt eine Studie, dass die Wirtschaft ganz ähnlich reagierte wie angekündigt. Patrick Puhani und Katja Sonderhof von der Universität Hannover analysierten die Auswirkungen des dreijährigen Erziehungsurlaubs auf die Weiterbildungsaktivitäten von Müttern und jungen Frauen ohne Kinder. Das Ergebnis: Beide Gruppen wurden erheblich weniger weitergebildet als ältere Frauen oder Männer. Arbeitgeber schließen also nicht nur Mütter von Angeboten zur Weiterbildung aus, sondern auch kinderlose Frauen im gebärfähigen Alter.

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6 Antworten auf “Elternzeit diskriminiert Frauen”


  1. 1 Christian 08. Januar 2010 um 16:32 Uhr

    Ich denke es wäre sinnvoll eine Ganztagsschule einzurichten. So fällt auch die Belastung für ein Mittagessen sorgen zu müssen weg. Dann müßte man noch mehr Vollzeitkindergärten schaffen.

    Ab wieviel Jahren kann man denn ein Kind in die Fremdbetreuung geben?

    Das Unterhaltsrecht wegen der Betreuung eines Kindes müßte dann natürlich auch angepaßt werden. Das orientiert sich ja noch daran, dass in den ersten drei Jahren keine Berufsausübung zugemutet werden darf, weil das Kind die Betreuung durch den Elternteil braucht.

    § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes

    (1) Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen wegen der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes für mindestens drei Jahre nach der Geburt Unterhalt verlangen. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen.

    (2) Die Dauer des Unterhaltsanspruchs verlängert sich darüber hinaus, wenn dies unter Berücksichtigung der Gestaltung von Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit in der Ehe sowie der Dauer der Ehe der Billigkeit entspricht.

  2. 2 Tanja Krienen 09. Januar 2010 um 17:44 Uhr

    Ich finde, man sollte Kinder nicht vor der Vollendung des zweiten Lebensjahres in die Krippe geben.

  3. 3 leonie 10. Januar 2010 um 11:50 Uhr

    warum?

  4. 4 bigmouth 10. Januar 2010 um 13:06 Uhr

    ich empfehlen, nicht mit frau krienen zu diskutieren. sie ist ne unglaubliche selbstdarstellerin, einfach mal googlen. und für die taz schreibt sie rotz über die „geschlechterordnung“ („Pro Status quo!“), der den macherinnen des blogs bestimmt so wenig behagt wie mir

  5. 5 Adrian Lang 08. Juni 2010 um 20:45 Uhr

    „Elternzeit diskriminiert Frauen“ stimmt nicht – erstens ist es nicht die Elternzeit selbst, sondern was die Gesellschaft daraus macht. Zweitens schadet das nur Frauen, die in die Wirtschaft wollen, hilft aber dafür jenen, die das nicht wollen.

  6. 6 dodo 09. Juni 2010 um 3:06 Uhr

    tja, nur leider kann man es sich in dieser gesellschaft nunmal oft nicht gerade aussuchen, ob man denn „in die wirtschaft will“, wenn man essen und ein dach überm kopf will…

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