versuchter „Feticide“ als Straftat

Neben dem Fall in Iowa, bei dem eine schwangere Frau angezeigt wurde, da die Ärzt_innen vermuteten sie wollte mit einem Treppensturz eine Fehlgeburt einleiten ( das Mädchenblog berichtete), diskutiert der Senat und Kongress in Utah nun den Versuch eine Fehlgeburt einzuleiten unter Strafe zu stellen.

The bill passed by legislators amends Utah’s criminal statute to allow the state to charge a woman with criminal homicide for inducing a miscarriage or obtaining an illegal abortion. The basis for the law was a recent case in which a 17-year-old girl, who was seven months pregnant, paid a man $150 to beat her in an attempt to cause a miscarriage. Although the girl gave birth to a baby later given up for adoption, she was initially charged with attempted murder. However the charges were dropped because, at the time, under Utah state law a woman could not be prosecuted for attempting to arrange an abortion, lawful or unlawful.

The bill passed by the Utah legislature would change that. While the bill does not affect legally obtained abortions, it criminalizes any actions taken by women to induce a miscarriage or abortion outside of a doctor’s care, with penalties including up to life in prison

.

In Deutschland ist der Versuch eine Schwangerschaft abzubrechen zwar eine Straftat die Schwangere kann dafür aber nicht belangt werden.

§ 218
Schwangerschaftsabbruch

(4) Der Versuch ist strafbar. Die Schwangere wird nicht wegen Versuchs bestraft.

Erst eine durchgeführte, geglückte Abtreibung ist strafbar.

(1) Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.

(3) Begeht die Schwangere die Tat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Dass man nicht im Strafgesetztbuch sondern eher im Grundgesetz auf das Thema Schwangerschaftsabbruch stoßen sollte, fordern Feminist_innen schon seit jeher. Die Tendenz der letzten Jahre geht aber genau in die entgegengesetzte Richtung. Abbrüche werden mit immer restriktiveren staatlichen Gesetzen belegt und Frauen dadurch weitgehend kriminalisiert.


8 Antworten auf “versuchter „Feticide“ als Straftat”


  1. 1 Christian 24. Februar 2010 um 21:15 Uhr

    Was soll den im BGB zum Thema Schwangerschaftsabbruch nach den Forderungen der Feminist_innen stehen?
    Ein Schwangerschaftsabbruch dürfte ein normaler Arztvertrag sein. Schadensersatzforderungen dürften sich doch unproblematisch aus § 823 I BGB bzw aus vertraglicher Pflichtverletzung gemäß §§ 280 ff BGB ergeben.

    Oder war damit einfach gemeint, dass es straflos sein sollte?

  2. 2 n.n. 24. Februar 2010 um 22:59 Uhr

    Du verhinderter Jurist kannst gerne mal ausführen, was sich hinter deinen Abkürzungen so versteckt.

  3. 3 leonie 24. Februar 2010 um 23:14 Uhr

    ok GG

  4. 4 Christian 25. Februar 2010 um 10:38 Uhr

    @leonie

    Gut, das Grundgesetz macht mehr Sinn

    Für ein umfassendes Bild der Strafbarkeit sollte man allerdings auch noch die §§ nach dem § 218 StGB lesen:

    Da ergibt sich immerhin aus § 218 a StGB, dass man bis zur 12. Woche nach Beratung abtreiben kann, länger wenn durch die Schwangerschaft eine Gefahr für die Mutter besteht. Zudem ist die Spätabtreibung nach 22. Wochen durch einen Arzt straffrei für die Frau.

  5. 5 Marcie 25. Februar 2010 um 11:18 Uhr

    BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
    § = Paragraph
    §§ = Paragraphen

    Sollte man eigentlich auch als Nichtjurist wissen.

  6. 6 n.n. 25. Februar 2010 um 13:43 Uhr

    Auch verhinderte Juristen wie Christian sollten in der Lage sein auszusprechen, was sie meinen. Bei Unfähigkeit (q.e.d.) sollte man sich dann besser zurückhalten.

  7. 7 Christian 25. Februar 2010 um 19:07 Uhr

    n.n.

    wenn ich mich zurückgehalten hätte wäre der Fehler im Beitrag geblieben.

    Im übrigen verstehen mich anscheiend außer dir alle, wobei sich die Abkürzungen im übrigen auch beim lesen des Beitrages erschlossen hätten.

    GG bedeutet übrigens Grundgesetz, bevor du leonie auch die Unfähigkeit verhinderter Juristen vorwirfst

  8. 8 n.n. 26. Februar 2010 um 13:37 Uhr

    Christan:

    Was habe ich gesagt? Schnauze halten, so lange du nicht in der Lage bist in Worten auszudrücken, was du meinst. Geht offensichtlich nicht? Na, dann: Schnauze halten.

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