Nach der Diskussion um das Kiely Williams-Lied halte ich es für angebracht, einfach mal die rechtliche Definition, was in Deutschland als „Vergewaltigung“ gilt, wieder ins Spiel zu bringen.
Klar, die rechtliche Definition ist keine erschöpfende Antwort in einem tiefschürfenden Diskurs über den Komplex – aber eine unverzichtbare Grundlage, über die anscheinend immer noch nicht ausreichend Klarheit herrscht.
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung(1) Wer eine andere Person
1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
Gerade Punkt 3 wäre für die Diskussion über das „Spectacular“-Lied relevant.
Also, das ist doch Scheisse hier mit dem StGB zu kommen!
Die Debatte war doch schonmal weiter. Bloß weil solche Gendermainstreamer wie das Mädchenmannschafts-Umfeld hier ihre reformistische Haltung einimpfen, muss mensch doch nicht dazu übergehen hier einfach die entpsrechenden Bascis wie Definitionsmacht über Bord zu werfen.
Eine Vergewaltigung kann niemals von einem Gesetz bestimmt werden, weil das Gesetz nicht die Betroffenen schützt, und niemals hinlänglich ist. Und erst recht nicht auf die Gefühle der Betroffenen achtet.
Parteilichkeit sieht anders aus! Und das ist immernoch ne Frage eines linken Diskurses.
ja finde ich auch; definitionen von frauenhäusern, -notrufen etc. wären angemessener… im gesetzt ist sowas wie eine asymmetrie im geschlechterverhältnis nicht mitgedacht.
Deswegen schrieb ich auch, daß das stgb keine erschöpfende antwort gibt!
aber wenn ich in den kommentaren in dem anderen thread lesen muß, daß noch nicht mal (!) die rechtliche definition verstanden wurde, finde ich es durchaus wichtig, die auch mal in erinnerung zu bringen.
und in einem zustand, wie der in dem angesprochenen lied beschriebenen (so besoffen, daß man sich an so gut wie nichts erinnern kann, noch nicht mal, OB man unter drogen stand), ist abschnitt 3 („unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist“) allein schon etwas, das wohl von den meisten vergessen wurde, die damit argumentierten, die frau in dem lied hätte wohl eh einfach bloß unproblematischen spontansex gehabt (und da gab es viel, vieeeeel mehr kommentare dieser art, als überhaupt freigeschaltet wurden!! und einige davon unter aller sau…).
wenn offensichtlich bei lesern des mädchenblogs noch nicht mal die version des stgb kapiert wurde – wie will man dann überhaupt über definitionsmachts-basics diskutieren?
das ist der einzige grund, weswegen ich diesen post für sinnvoll erachtet habe.
es wäre sehr schön, wenn hier im blog bereits eine wissende basis über das thema bestünde, von der aus wir fruchtbar weiter diskutieren könnten. aber nachdem, was ich an kommentaren so mitgekriegt habe, ist es vielen noch nicht mal geläufig, was rechtlich gesehen als vergewaltigung gilt.
deswegen finde ich wichtig, das ins spiel zu bringen.
auch frauenhäuser- und frauennotrufseiten erachten diese definition nicht als irrelevant, sei es schon um den praktischen nutzen von wegen „mit was wird argumentiert, wenn ich zur polizei gehe?“ etc.
ignoriert werden kann das nicht.
Ich würde Dodo rechtgeben, dass die Kenntnis der Rechtslage erstens das Minimum für solche Diskussionen ist, und zweitens auch strategische Vorteile bietet, wenn man selbst Betroffene_r ist.
Zur Info für alle, die sich vielleicht noch nicht so sehr mit anderen Definitionen von sexueller Gewalt beschäftigt haben hier ein zwei links:
http://www.jpberlin.de/antifa-pankow/defmacht/
http://www.trend.infopartisan.net/trd0805/t350805.html
Tja, leider verstehen viele den Gesetzestext nicht. Vor allem verstehen viele nicht, dass immer auch Vorsatz als im jeweiligen Tatbestand ungeschriebene subjektive Komponente dazu gehört. Der Täter muss wissen, bzw. es zumindest billigend in Kauf nehmen, dass er den objektiven Tatbestand verwirklicht. Würde in dem angesprochenen Lied eine solche Aussage vorlieben, und der Angeschuldigte würde sagen: ich habe keine Drogen verabreicht und dachte, sie wäre die ganze Zeit voll dabei und hat ja auch aktiv mitgemacht, ist keine Verurteilung wegen Vergewaltigung möglich.
Und das ist in meinen Augen richtig so. Ich habe immer wieder den Eindruck als würde hier vertreten, ein Mann der mit einer Frau schläft, bei der er nicht erkannt hat, dass sie nicht mehr Herr der Lage war (und das kann bei Alkohol durchaus passieren) und es bei Kenntnis niemals getan hätte, in den Knast müsste, weil es objektiv eine Vergewaltigung war. Sorry, aber das ist daneben. Jeder kann nur dann bestraft werden, wenn er sich wissentlich und willentlich gegen das Gesetz gestellt hat. Eine Strafbarkeit für „fahrlässige Vergewaltigung“ wäre wirklich der Hammer…
Sollte das nie so gemeint gewesen sein, sondern einfach aufgrund laienhafter Ausdrucksweise oder fehlender Rechtskenntnisse missverständlich gewesen sein, nehme ich natürlich alles zurück
@legal_beagle
In der Beschreibung der geltenden Gesetzeslage hast Du mehr oder minder recht. – Nur:
Warum eigentlich? – Nicht nur fahrlässiger Totschlag, sondern auch fahrlässige Körperverletzung und sogar fahrlässige Brandstiftung und fahrlässiger Meineid sind strafbar (s. hier).
Eine fahrlässige Vergewaltigung ist ggf. als fahrlässige Körperverletzung strafbar. Aber warum soll sie nicht durchaus nach dem höheren Strafmaß für Vergewaltigung bestraft werden?
Wäre das nicht eine sinnvolle Forderung für eine Gesetzesreform?
„das kann bei Alkohol durchaus passieren“ – eben. Er hält es für möglich, daß die Frau nur deshalb mit ihm Sex hat, weil sie sich in einer schutzlosen Lage befindet (betrunken ist) – und tut es trotzdem.
Das ist nicht nur fahrlässig, sondern ggf. sogar bedingter Vorsatz – also diesenfalls schon bei geltenden Gesetzeslage als Vergewaltigung zu bestrafen:
also ich mach mir sorgen um meine freundin ..ist es eine vergewaltigung, wenn ein junge sie einfach auszeht obwohl sie die ganze zeit sagt; ,,nein, ich will das nicht'‘ und er weitermacht und sie so festhält, dass sie sich nicht wirklich wehren kann und dann auf sie stürzt und sie an der scheide anfasst und die ganze zeit bewegungen auf sie macht die, die nicht haben kann?? ich brauche bitte eine antwort!! dankeschön
hallo sabrina,
es ist gut von dir dass du dir sorgen um deine freundin machst. was der junge gemacht hat ist auf keinen fall in ordnung! wenn es um so was wie kuscheln, ausziehen, sex und so weiter geht ist es wichtig, dass beide die das machen damit einverstanden sind.
nach dem gesetz ist es eine vergewaltigung wenn der junge deine freundin auch gezwungen hat mit ihr zu schlafen. wenn ich richtig gelesen habe war das nicht so.
soweit du das beschreibst ist das was der junge gemacht hat nach dem gesetz eine sexuelle nötigung.
wenn es deiner freundin nicht gut geht, kannst du ihr vorschlagen sich an eine beratungsstelle von wildwasser zu wenden. da gibt es mehrere in vielen deutschen städten. dort muss sie ihren namen auch nicht sagen wenn sie das nicht will.
adressen und auch einfach ein forum zum nachfragen gibt es hier:
http://www.wildwasser.de/
auch für dich wenn du weitere fragen hast können dir die leute da bestimmt besser antworten als hier. liebe grüße!