Ines Kappert schreibt in der taz ein paar wahre Worte, wie der Umgang der Medien mit dem Fall Kachelmann wieder mal ans Licht bringt, daß die meisten immer noch nicht verstanden haben, daß Frauen nicht reihenweise rumrennen und falsch Vergewaltigungsanzeigen machen:
Eine 2009 an der Londoner Metropolitan University erarbeitete europäische Vergleichsstudie zu sexueller Gewalt geht davon aus, dass es in Deutschland jährlich zu rund 3 Prozent Falschbezichtigungen kommt. Die Ziffer mag bei Prominenten höher liegen – doch auch das rechtfertigte mitnichten die in der Öffentlichkeit verbreitete Annahme, Frauen tätigten regelhaft unzuverlässige Aussagen und müssten daher besonders hart in die Mangel genommen werden.
Letzteres aber nun ist belegbare Praxis, weshalb der Ex-Generalstaatsanwalt Karge Frauen pauschal davon abriet, den Rechtsweg zu suchen. Als Staatsanwalt solle er so etwas zwar nicht sagen, aber: Die Frauen würden in einer Weise befragt – hätte er eine Tochter, er würde ihr diese Tortur nicht nahelegen. Das also war die Botschaft auf einem der besten TV-Sendeplätze: Frauen, egal was passiert ist, tut euch das nicht an. Hände weg von den Anzeigen wegen Vergewaltigung!
Warum spricht in dieser Diskussion eigentlich niemand die Definitionsmacht des Opfers an?
warum keiner die definitionsmacht anspricht (zumindest außerhalb linker „dunstkreise“)? weil ich mal behaupten würde, dass dort die definitionsmacht und darauf aufbauende diskussionen nicht bekannt sind. und selbst wenn sie bekannt wären: die definitionsmacht stellt sich ja gewissermaßen über die bürgerliche rechtspraxis und -sprechung. von daher ist sie auch als subversiver akt gegen staatliche autoritäten zu werten. und die werden nun mal nicht gerne in der breiten masse der bevölkerung besprochen.
öhm – und hat der herr karge denn einen plan b parat, was in so einem fall zu tun ist? selbstjustiz?
Ich hatte das eigentlich eher globaler verstanden… Warum sollte man sich über die bürgerliche Rechtsprechung hinwegsetzen, wenn man ein vermeintliches Opfer schon vor dem Urteil als Opfer behandelt? Das macht doch jede gute Familie so. Für Journalisten ist das natürlich nix, aber ansonsten…
Hat mal jemand den genauen Wortlaut der Aussage von Hr. Karge greifbar? Habe die Sendung nicht gesehen, lese aber hier was von „pauschal abraten“ und „egal was passiert“ während anderswo von „im Zweifelsfall“ geredet wird.
Es wäre schon wichtig zu wissen, was Karge genau gesagt hat, bevor man ihm dermaßen polarisierende „Botschaften“ in den Mund legt..
Pauschal abgeraten hat er nicht. Er hat gesagt, als Jurist sollte er das eigentlich nicht sagen, aber wenn er eine Tochter hätte, würde er ihr von einem Verfahren abraten.
Ich meine mich an ein „im Zweifelsfall“ (d.h. bei absehbar unklarer Beweislage) erinnern zu können, kann aber sein, daß das anderswo falsch zitiert wurde, muß die Sendung wohl noch mal schauen. Graus.
Hallo,
in dem Zusammenhang sind die Behauptungen der Prominenten Personen wie Alice Schwarzer und manche Zeitungen, dass nur unter 10% der Frauen bei einer Anzeige lügen, mit Vorsicht zu geniessen.
Die bayerische Polizei hat schon 2005 veröffentlicht, dass nur ca. 4-8% der Anzeigeerstatterinnen wegen der Falschaussage und Falschbeschuldigung verurteilt werden.
Die Zahl der Falschaussagen und Falschbeschuldigungen sind sehr hoch, aber mit Rücksicht auf die Frauen, die wirklich vergewaltigt werden und später bei einer echten Vergewaltigung sich davor scheuen würden, eine Strafanzeige zu erstatten, werden nur in schweren Fällen gegen die Frauen ermittelt und Anklage erhoben. Es sind ca. 4-8 Prozent der Fälle.
So die bayerische Polizei 2005:
http://www.polizei.bayern.de/content/4/3/7/vergewaltigung_und_sexuelle_n_tigung_in_bayern_bpfi.pdf
Seitdem gibt es viele Berichte, dass die Zahl der falschen Anschuldigungen zugenommen haben.